Holz vom richtigen Zeitpunkt

WINTERGESCHLÄGERTES HOLZ

 

"Wer sein Holz um die Christmett fällt, dem sein Haus wohl zehnfach hällt"

 

Was sagen nun die überlieferten Mondholzeinschlasgregeln über die Zeit des Holzfällens, damit das Holz nicht fault, nicht wurmig wird, schimmelt, reißt und arbeitet?

 

Viele Holzregeln beziehen sich auf die positiven Auswirkungen der Winterfällung. Das in der Vegetationsruhe geschlägerte Holz bringt bei den meisten Holzarten hinsichtlich natürlicher Dauerhaftigkeit und Trocknungsverhalten bessere Voraussetzungen mit sich, womit eine Reihe von Holzregeln bestätigt werden.

 

In früheren Zeiten war im allgemeinen die Winterfällung für Bauholz üblich.

Die Ziehung der Nutzholzlose erfolgte ausschließlich im Herbst. Aufgrund hoher Schneelagen war und ist bei uns die Winterfällungen nicht immer möglich. Das Holz wurde dann im Winter nur gefällt und im Frühjahr ins Tal gebracht.

 

"An Fabian und Sebastian fängt der Saft zu steigen an"

(20. Jänner) heißt es in einer Bauernregel.

 

In warmen Wintern ist dies schon möglich. Normalerweise dauert die Zeit der "Saftruhe" etwa von Ende September bis Mitte Februar. Beim Brennhoz, das ja nicht lange halten muss, spielt übrigens der Fälltermin kaum eine Rolle.

Dieses kann getrost im Sommer gefällt werden.

 

Beispiele für Bauernregeln, die die Winterschlägerung bestätigen:

Wer in den letzten Tagen des Christmondes und in den ersten Tagen im Jänner ein Holz schlägt, dieses bleibt unverwesen, fressen die Würmer nicht und je älter es wird, desto härter wird es.

 

Holz nie fällen in der Saftzeit, sonst wird es vom Wurm befallen.

 

Bauholz, zwischen November und Februar gehauen, wird am dauerhaftesten und nicht wurmstichig.

 

(Auszug aus dem Holzmarktservice - Vorarlberger Waldbesitzerverband)

 

 

 
 
 Vereinigung der Waldaufseher
und Forstwarte Tirols