Seit altersher waren die Bewohner Tirols mit dem Schicksal des Waldes eng verbunden.
Im Laufe der Jahrhunderte wurden immerwieder Maßnahmen zum Schutze des Waldes getroffen. Ursprünglich war dafür hauptsächlich die Sorge um die Erhaltung der Jagdmaßgebend. Die Nutzung der Waldeserfolgte ursprünglich ebenso wie jene der Weide, Flüsse und Wege durch die Gemeinschaft. Die Gesamtheit aller Dorfgenossen bildete die sogenannte „Nachbarschaft“ oder „Markengenossenschaft“. Das für die gemeinsame Nutzung zur Verfügung stehende Land bezeichnet man als „Mark“, „Gemein“ oder „Allmende“. Die Nutzung der Allmende wurde jährlich in gemeinsamen Tagungen, den sogenannten Ehehafttädigungen, geregelt. Alle „Freien“ und später alle Familienoberhäupter waren zur Teilnahme an diesen Zusammenkünften, verpflichtet. Um die Einhaltung der bei den Ehehafttädigungen festgelegten und in sogenannten Weistümern niedergeschrieben Waldordnungen zu überwachen, wurden von den Nachbarschaften zumeist zwei Rieger gewählt. Die Stelle der Rieger war ein Ehrenamt. Die Rieger erhielten keinen Lohn und wechselten jährlich. Die Rieger wurden auch später, als die Forsthoheit auf die Landesfürsten übergegangen war, beibehalten und in den verschiedenen Waldordnungen erwähnt. Sie hatten die Holzbezugsmeldungen entgegenzunehmen, das geschlägerte Holz zu zählen und alle Übertretungen der Waldordnung dem Waldmeister oder Richter zu melden. Im 16. Jahrhundert erscheint in den Waldordnungen auch die Bezeichnung „Waldhüter“. In Zwischentoren (Außerfern) waren solche z.B. überall dort zu bestellen, wo viel Wald und verhackte Maißen (=Kahlschläge) vorhanden waren. Diese Instruktion zeigt deutlich, dass die Aufgaben der Rieger beinahe ausschließlich in der Forstaufsicht bestand.